AGB von TransPax Busvermietung GmbH
1.) Abschluss des Vertrages
a) Mit der Anmeldung bieten Sie der TransPax Busvermietung GmbH (im folgenden TransPax genannt) den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, per Internetbuchung, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch TransPax zustande. Soweit der Anmelder erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er neben den anderen von ihm angemeldeten Personen für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag.
b) Weicht unsere Bestätigung von Ihrem Auftrag ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 20 Tage gebunden sind. Nach Ablauf dieser Frist ohne schriftlichen Widerruf wird der neue Vertrag auch für Sie verbindlich.
c) Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Reise teilnehmen. Teilnehmer, die das achtzehnte Lebensjahr bei Reisebeginn noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Beibringung und die Kontrolle dieser Erklärung obliegt dem Auftraggeber und ist nicht Vertragsgegenstand.
2.) Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung von TransPax nach Ziffer 1.) maßgebend sowie die Leistungsbeschreibung im Angebot sowie in den Prospekten bzw. auf den Internetseiten von TransPax, soweit in der Anmeldung hierauf Bezug genommen worden ist. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TransPax.
3.) Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von TransPax nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) TransPax kann den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Voraussetzung dafür ist, dass nach Vertragsabschluss nachweisbare und unvorhergesehene Kostenänderungen eingetreten sind. Im Einzelnen gilt dies für Preise von Bahnen, Reedereien, Fluggesellschaften und Hotels, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben und Wechselkursänderungen. Eine solche Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird TransPax unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Der Kunde ist im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder bei einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
4.) Zahlung des Reisepreises
a) Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Sie beträgt 20 % des Reisepreises.
b) Der restliche Reisepreis ist spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn an uns zu zahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der gesamte Betrag sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt TransPax zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz. Die Reiseunterlagen werden gegen Zahlung des vollen Rechnungsbetrages ausgehändigt, bzw. nach Eingang der Zahlung bei TransPax zugesandt. Sollten einzelne Leistungsträger von TransPax für die Durchführung der gebuchten Reise höhere Vorauszahlungen beanspruchen, so ist TransPax berechtigt, diese weiter zu belasten. Bitte achten Sie auf Sondervereinbarungen.
Bei Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und bei denen der Reisepreis EURO 100,00 nicht übersteigt, ist der gesamte Reisepreis mit der Anmeldung zu zahlen.
5.) Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TransPax. Der Rücktritt hat, um Unklarheiten zu vermeiden, schriftlich zu erfolgen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Weist der Kunde nicht nach, dass TransPax ein geringerer Schaden entstanden ist, so kann der Veranstalter entweder seinen Schaden konkret berechnen oder alternativ folgende pauschalen Rücktrittsgebühren pro Person verlangen :
(Im folgenden gilt RP als Abkürzung für Reisepreis !)
a) bei Busreisen :
bis 6 Wochen vor Reisebeginn : 10 % des RP
42 bis 29 Tage vor Reisebeginn : 20 % des RP
28 bis 21 Tage vor Reisebeginn : 30 % des RP
20 bis 15 Tage vor Reisebeginn : 35 % des RP
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn : 50 % des RP
ab dem 6 Tag vor Reisebeginn : 75 % des RP
am Abreisetag : 100 % des RP
b) bei Flugreisen :
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn : 15 % des RP
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn : 20 % des RP
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn : 30 % des RP
14 bis 8 Tage vor Reisebeginn : 45 % des RP
7 bis 1 Tage vor Reisebeginn : 55 % des RP
am Abreisetag : 100 % des RP
c) bei Kurzreisen (bis zu 2 Übernachtungen) :
bis 30 Tage vor Reiseantritt : 15 % des RP
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt : 30 % des RP
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt : 50 % des RP
ab dem 14 Tag vor Reiseantritt : 80 % des RP
am Abreisetag : 100 % des RP
Bitte achten Sie auf gesonderte Stornobedingungen in Ihrer Reisebestätigung, die die obige Regelung ersetzen.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn in der Person des Dritten liegende Gründe dem Eintritt entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für den Aufwand der durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand in Höhe von mindestens EURO 25,00 zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich TransPax bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.) Rücktritt und Kündigung durch TransPax
a) TransPax kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von TransPax nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kündigung kann durch jeden Mitarbeiter von TransPax, aber auch durch solche Personen, derer sich TransPax zur Erfüllung der Vertragspflichten bedient (Reiseleiter, Busfahrer) ausgesprochen werden. Kündigt TransPax, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, ab; einschl. der von uns den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TransPax als auch der Kunde, den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann TransPax für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist TransPax verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
c) Wird bei einer Buchung und Bestätigung durch den Reiseveranstalter einer Gruppenreise eine (Mindest-) Teilnehmerzahl angegeben und diese vom Kunden nicht erreicht, ist der volle Reisepreis gleichwohl zu zahlen. Sollte die Gruppe aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von der Reise zurücktreten, kann der Reiseveranstalter die Entschädigung nach Ziffer 5 dieser Bedingungen verlangen.
d) Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn die Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8.) Haftung von TransPax Busvermietung GmbH
a) TransPax haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
– die gewissenhafte Reisevorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und
– ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen
– TransPax haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
Beruht der Mangel auf einem Umstand, den TransPax zu vertreten hat, so kann der Kunde Schadenersatz verlangen.
9.) Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
10.) Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt – soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit TransPax für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den TransPax aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TransPax soweit nicht Personenschäden vorliegen bis maximal EURO 4.090,00. Liegt der Reisepreis über EURO 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Der Abschluss einer Versicherung, die das nicht übernommene Risiko abdeckt, wird ausdrücklich empfohlen.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich TransPax gegenüber dem Kunden auf diese Vorschrift berufen.
TransPax haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Busvermittlung, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen, wenn wir lediglich als Vermittler von Reisen tätig werden und dies in der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe des Veranstalters vermerkt ist.
11.)
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TransPax geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem TransPax die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
12.) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Kenntnis und Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert worden sind.
13.) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung!
14.) Gerichtsstand
Klagen gegen TransPax sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von TransPax.
15.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen